Allgemeine Bedingungen

 

1. VERANSTALTER

Die Brüsseler Möbelmesse wird veranstaltet von der VoG ‘Internationale Möbelmesse Brüssel’, im Folgenden ‘Möbelmesse’ genannt.
Ort: Brussels Expo (Messegelände Heysel), Place de Belgique 1, 1020 Brüssel.
Veranstaltungstermin: Sonntag, 8. bis Mittwoch, 11. November 2020.
Öffnungszeiten: täglich von 9.00 bis 19.00 Uhr, am Mittwoch bis 18.00 Uhr.

 

2. TEILNEHMER

Hersteller und Lieferanten von Erzeugnissen, die von Möbelhändlern und Inneneinrichtern verkauft werden, oder von Nebenprodukten für den Möbelhandel und die Wohnungseinrichtung.

 

3. STANDGRÖSSE

Die Standgröße wird in Quadratmetern ausgedrückt und bezeichnet die Ausstellungsfläche, die den Teilnehmern zur Verfügung gestellt wird.

 

4. Standgebühr

Die Standgebühr beinhaltet das Entgelt für die Nutzung der Standfläche und die allgemeinen Serviceleistungen, die von der Möbelmesse zu erbringen sind. In diesem Entgelt sind enthalten: die allgemeine Werbung, die Anbringung des Firmennamens, die allgemeine Bewachung, die allgemeine Heizung, die allgemeine Beleuchtung und Beschilderung, die Einrichtung und Instandhaltung und Pflege der gemeinschaftlichen Bereiche. Standbau nicht inbegriffen außer bei Gesamtkonzepten.

 

5. TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Anmeldegebühr: € 300. Standgebühr: € 81 /m². Mindeststandgröße: 30 m². Obligatorischer Stromanschluss. Pflichtversicherung: € 1,20 /m². Seite im Katalog und auf der Website: € 150. Eventuelle Abgaben und MwSt. gehen zu Lasten des Ausstellers.

 

6. GESAMTKONZEPTE

Der Preis der Gesamtkonzepte enthält sowohl die Standgebühr als auch den dem jeweiligen Konzept entsprechenden Standbau. Bei Square sind das 3 m hohe Wände, Teppichboden, Beleuchtung und Strom.

 

7. FAKULTATIVE KOSTEN

Alle Bestellungen von Waren, Serviceleistungen und technischen Leistungen erfolgen anhand von Vordrucken im Ausstellerhandbuch (Vademecum), das dem Aussteller nach der Anmeldung zugeschickt wird. Bei Bestellungen während des Aufbaus oder der Messe selbst wird ein Zuschlag erhoben. Eine Stornierung von Bestellungen ist nach dem 20. Oktober nicht mehr möglich und wird nicht mehr akzeptiert.

 

8. FAKTURIERUNG UND BEZAHLUNG

  • Bezahlungen erfolgen per Überweisung (IBAN BE09 4352 2515 4157

– BIC KREDBEBB). Schecks werden nicht angenommen.

  • Alle Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  • Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach
    Rechnungsdatum zu begleichen
  • Nach dem 15. September müssen alle Rechnungen sofort bezahlt werden.

 

Erst nach vollständiger Bezahlung der Anmeldegebühr, Standgebühr, Versicherung und der Serviceleistungen kann Zugang zum Stand gewährt werden.

 

9. ZAHLUNGSVERZUG

Für jeden Betrag, der nicht innerhalb der vereinbarten Fristen gezahlt wird, werden von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat sowie eine pauschale Entschädigung von 15 % mit einem Mindestbetrag von € 50,00 fällig. Der Verwaltungsrat behält sich das Recht vor, ohne Inverzugsetzung und ohne weitere Mitteilung über jeden Stand zu verfügen, für den der Aussteller die Rechnungen zum letztmöglichen Zahlungstermin, wie unter Artikel 8 festgelegt, nicht bezahlt hat. In diesem Fall kommt Artikel 10 zur Anwendung.

 

10. ANMELDUNG

Das Anmeldeformular muss vom Aussteller ausgefüllt und unterzeichnet an das Sekretariat der Möbelmesse übermittelt werden. Es gilt als endgültige Zusage des Ausstellers. Die Anmeldung wird nach Eingang seitens der Möbelmesse schriftlich bestätigt. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Aussteller dazu, die zugeteilte Standfläche zu nutzen und den Stand für die gesamte Dauer der Möbelmesse mit einem ausreichenden Sortiment und dem notwendige Personal auszustatten. Bei einer Annullierung gleich welcher Art ist der Teilnehmer dessen ungeachtet zur Zahlung des Betrags (Anmeldegebühr und Standgebühr) für den Stand, für den er sich angemeldet hat, einschließlich Verzugszinsen verpflichtet (siehe Art. 9). Dies gilt auch, wenn der Stand an einen anderen Aussteller weitervermietet werden konnte. Die Anmeldungen sind nicht übertragbar. Verzicht und Überlassung – auch teilweise – sind ohne Zustimmung der Möbelmesse untersagt.

 

11. ZUTEILUNG DER STÄNDE

Die Lage und die Form der Stände werden von der Möbelmesse bestimmt. Bei der Zuteilung einer Standfläche steht es der Möbelmesse frei, die Teilnehmer nach bestimmten Kriterien zu gruppieren. Bei besonderen Umständen oder im Fall höherer Gewalt ist die Möbelmesse dazu berechtigt, jederzeit vor Beginn des vereinbarten Zeitraums den dem Teilnehmer zugewiesenen Standort zu ändern.

 

12. VERSICHERUNG

Die Versicherung gegen alle Risiken ist obligatorisch und geht zu Lasten des Teilnehmers. Sie wird obligatorisch mit dem von der Möbelmesse angegebenen Versicherer abgeschlossen (siehe Vademecum). Die Möbelmesse hat folgende Versicherungsverträge abgeschlossen:

  • Eine Haftpflichtversicherung in Höhe von € 5.000.000 (für die Möbelmesse und alle Aussteller zusammen) ergänzend zu sonstigen von den Ausstellern auch zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossenen Verträgen;
  • Eine Ausstellungsversicherung zum Schutz vor Risiken aller Art für das Standmaterial und die ausgestellten Waren.

 

Ein Exemplar dieser Versicherungspolicen wird dem Aussteller auf einfache schriftliche Anfrage unverzüglich übermittelt. Die Selbstbeteiligung und die Ausschlüsse dieser Versicherungspolicen gehen zu Lasten des Ausstellers. Die Möbelmesse übernimmt keinerlei Verantwortung in Zusammenhang mit dem Verlust, der Beschädigung und allen anderen Schäden, die aus irgendwelchen Gründen an Gegenständen und dem Ausstellungsmaterial auftreten können.
Persönliche Gegenstände sind ausgenommen.

13. ZUTRITT

Die Brüsseler Möbelmesse ist ausschließlich für Fachbesucher mit einer persönlichen, von der Möbelmesse ausgegebenen Eintrittskarte zugänglich. Der Direktverkauf an Privatpersonen ist strengstens verboten.

 

14. WERBUNG

Jegliche Werbung außerhalb der Stände ist verboten. Auch auf Fahrzeugen auf den Parkplätzen, die für die Möbelmesse und ihre Besucher reserviert sind, darf keine Werbung gemacht werden. Ausnahmen unterliegen der Genehmigung des Verwaltungsrats. Gegen dessen Entscheidung kann kein Einspruch erhoben werden, sie ist unwiderruflich; die Gründe für die Entscheidung müssen nicht mitgeteilt werden.

 

15. BRANDSCHUTZ

Gemäß den Allgemeinen Vorschriften für Brandschutzmaßnahmen, die von der Direktion des Brüsseler Messegeländes aufgestellt wurden, müssen die Aussteller die gesetzlichen Brandschutzvorschriften und die besonderen Vorschriften einhalten. Bei Nichtbefolgung haftet der Aussteller selbst unmittelbar für eventuelle Schäden. Dem Aussteller wird auf einfache Anfrage ein Exemplar der Allgemeinen Vorschriften zugeschickt.

 

15. RAUCHVERBOT

In allen Ausstellungsräumen, in denen für die breite Öffentlichkeit und für Fachbesucher zugängliche Messen stattfinden, gilt ein allgemeines Rauchverbot. Die gesetzlichen Vorschriften gelten sowohl während der Messe selbst als auch während des Auf- und Abbaus.

 

17. ELEKTROINSTALLATIONEN

Alle Elektroinstallationen auf den Ständen sind gemäß den Allgemeinen Vorschriften für Elektroinstallationen und den Besonderen Vorschriften des Elektrizitätsdienstes des Brüsseler Messegeländes auszuführen. Vor der Eröffnung der Messe wird von einer unabhängigen Instanz, deren Entscheidungen Folge geleistet werden muss, eine technische Inspektion durchgeführt. Dem Aussteller wird auf einfache Anfrage ein Exemplar der Allgemeinen Vorschriften zugeschickt.

 

18. SONDERGENEHMIGUNG

Während der Möbelmesse dürfen außer mit schriftlicher Genehmigung der Möbelmesse keine Waren hinein- oder hinausgebracht werden.

 

19. FOTOGRAFIEREN

Das Fotografieren ist innerhalb des umzäunten Geländes der Möbelmesse verboten; ausgenommen sind Berufsfotografen, die von der Direktion eine besondere Genehmigung erhalten haben, sowie Aussteller, die ihren eigenen Stand fotografieren.

 

20. SCHUTZ PERSÖNLICHER DATEN

Die Möbelmesse Brüssel behandelt alle persönlichen Daten, welche ihm der Messeteilnahme-Anwärter und der Aussteller erteilten, gemäß den gesetzlichen Europäischen Datenschutzbestimmungen und der Datenschutzrichtlinie des Organisators, welche der Messeteilnahme-Anwärter und der Aussteller zur Kenntnis genommen haben. Die Datenschutzschutzrichtlinie ist auf der Webseite der Möbelmesse Brüssel verfügbar oder kann auf Nachfrage angefordert.

 

21. ALLE RECHTE VORBEHALTEN

Die Inhalte unserer Website und des Katalogs dürfen ohne vorhergehende schriftliche Genehmigung der Möbelmesse in keiner Form verwendet werden.

 

22. ABBAU DER STÄNDE

Die Teilnehmer verpflichten sich, alle eventuellen Verpackungen und Abfallprodukte selbst mitzunehmen. Am Ende der Messe muss der Stand in dem Zustand zurückgelassen werden, in dem er vorgefunden wurde. Jeglicher Abfall (auch Teppiche, Klebeband und Standmaterial, die der Aussteller selbst bestellt hat) muss vom Aussteller nach Ablauf der Messe entfernt werden. Bei Nichterfüllung dieser Vorschriften werden die Kosten für die Beseitigung von zurückgebliebenen Standmaterialien, das Entfernen von Klebebändern und Farbflecken, kurz, für die Instandsetzung nach Schäden oder Veränderungen, die der Aussteller, seine Angestellten oder Standbauer an den Messegebäuden verursacht haben, dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.

 

23. STREITIGKEITEN

Die Aussteller verzichten auf jegliche Schadensersatzansprüche gegenüber der Möbelmesse aus gleich welchem Grund und für gleich welchen Schaden. Die Aussteller haben keinerlei Anspruch auf Schadensersatz, wenn die Möbelmesse wegen unvorhergesehener Umstände, höherer Gewalt oder aus von ihrem Willen unabhängigen Gründen, verschoben, abgesetzt oder unterbrochen werden sollte.  Die Ablehnung einer Anmeldung berechtigt in keiner Weise zu einer Entschädigung oder Haftung seitens der Möbelmesse für vom Teilnehmer oder auch Dritten hierdurch eventuell erlittenen Schaden. Alle in diesen Allgemeinen Bedingungen nicht vorgesehenen Fälle werden vom Verwaltungsrat der Möbelmesse geregelt. Gegen diese Entscheidungen kann kein Einspruch erhoben werden, und die Aussteller verpflichten sich dazu, die Entscheidungen zu akzeptieren. Der Unterzeichnete verpflichtet sich, die Auflagen dieser Allgemeinen Vorschriften zu erfüllen. In Streitfällen sind ausschließlich die Gerichte in Brüssel zuständig.